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Informationen zum Schulstart am

 

18.08.2021

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     August 2021

Liebe Eltern,

die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und ich hoffe Sie und Ihre Familien haben sich gut erholt. In diesem Schreiben möchte ich Sie über den Schulstart am Mittwoch, den 18.08.2021 informieren.

In der letzten SchulMail des MSB NRW heißt es:

Am 18. August 2021 beginnt an den Schulen in Nordrhein-Westfalen der Unterrichtsbetrieb im neuen Schuljahr 2021/2022. In der SchulMail vom 30. Juni 2021 hatte ich Sie über die Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr informiert. Ich hatte angekündigt, in das neue Schuljahr grundsätzlich so zu starten, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: mit Präsenzunterricht, Ganztagsunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.

Die aktuellen Inzidenzzahlen lassen einen solchen Schulbetrieb weiterhin zu. Es gibt aber auch deutliche Anzeichen dafür, dass weiterhin Umsicht geboten ist. Das Delta-Virus verbreitet sich in vielen Ländern schnell und führt zu einem Anstieg der Zahl der Infizierten. Auch wenn der Anstieg sich in Deutschland derzeit in nur kleinen Schritten vollzieht, ist es die stetige Tendenz nach oben, die Grund zur Achtsamkeit liefert.

Pflicht zum Tragen einer Maske

Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.

Testungen

Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen. …

Für die Schulneulinge der Klasse 1 gilt, dass diese anders als die übrigen Kinder der Grundschulen, die bereits am ersten Schultag mit dem Lolli-Test getestet werden, erst in der ersten vollständigen Schulwoche in den Testrhythmus der Schule eingebunden werden. Dies geschieht im bewährten Verfahren. Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, die Erstklässlerinnen und Erstklässler unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung).              …

Im Hinblick auf die steigenden Zahlen folgen wir als Schule der Empfehlung des Schulamtes der Stadt Dortmund und werden am Mittwoch, den 18.08.2021 alle Kinder morgens (die Jahrgänge 2-4) mit den bekannten Antigen-Selbsttests testen, um ein sofortiges Ergebnis zu erhalten und „das erhöhte Risiko der Ausbreitung einer in den Ferien potentiell erworbenen Infektion mit Covid-19 optimal zu begegnen“ (Mail Schulamt DO, 10.08.2021). Die Lolli-Tests werden dann im gewohnten Rhythmus fortgeführt.

Die Kinder haben in den ersten drei Tagen täglich von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Unterricht. Der neue Stundenplan ist gültig ab Montag, den 23.08.2021.

Für Sie als Eltern ist das Betreten der Schule zu abgesprochenen Elterngesprächen, zur Einschulungsfeier, zu den Klassenpflegschaften oder anderen Mitwirkungsveranstaltungen erlaubt. Ansonsten gilt weiterhin das Betretungsverbot. Bitte denken Sie daran, Ihr Kind morgens vor dem Tor zu verabschieden und mittags dort wieder in Empfang zu nehmen.

Falls sich an Ihrer Anschrift oder Rufnummer etwas geändert hat, möchte ich Sie bitten uns dieses mitzuteilen (Klassenlehrerin oder im Büro). Nur so kann eine reibungslose Kommunikation gelingen.

Ferner möchte ich Sie darum bitte, falls Ihr Kind Symptome zeigt (Husten, Schnupfen, Hals- oder Kopfschmerzen, …), es nicht in die Schule zu schicken.

Das neue Schuljahr wird uns weiterhin vor Herausforderungen stellen und uns einiges abverlangen. Gemeinsam werden wir das aber wieder gut schaffen. Bitte bleiben Sie zuversichtlich und passen auf sich auf. Aktuelle Informationen finden Sie immer auf unserer Homepage.

Hier finden Sie nochmal alle Informationen:

https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-18-august-2021

Herzliche Grüße

Nicole Barkschat, Schulleiterin